AGB
I. Allgemeines:
Alle Anbote sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge an den Weinhandel-Zangl, im Folgenden kurz Auftragnehmerin, Lieferant bzw. Getränkelieferant genannt, werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen erfüllt, eigene Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers (AG) gelten nicht. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen gelten nicht, es ist ausschliesslich Schriftlichkeit für gültige und verbindliche Erklärungen vereinbart.
Ausnahmslos werden alkoholische Getränke nur an Personen, welche 18 Jahre alt sind, verkauft. Durch die Abgabe der gegenständlichen Bestellung, in welcher Form auch immer bestätigen Sie, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten haben.
II. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Wernberg. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Villach vereinbart.
III. Versand und Versicherung:
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, versichert werden sie nur auf Wunsch des Käufers gegen gesonderte Berechnung.
IV. Lieferung:
Höhere Gewalt (Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen bei uns oder bei Vorlieferanten) befreit für die Dauer und den Umfang der Störung von der Lieferverpflichtung; ein Recht auf Nachlieferung der so entfallenden Mengen besteht nicht.
Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir neben weitergehender Schadenersatzansprüche berechtigt, 5% des Auftragswerts für angefallene Spesen bzw. bezahlte Provisionen zu fordern.
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit Zahlung auch nur einer Rechnung im Rückstand ist.
Hegt der Verkäufer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so kann er die weitere Erfüllung von ihm zweckmässig erscheinenden Sicherheiten, insbesondere von Vorauszahlungen abhängig machen.
Lieferungen erfolgen ab Lager. Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Erhöhungen der Frachtsätze nach Abschluss eines Vertrages trägt der Käufer. Die Auslieferung erfolgt nach Wahl des Verkäufers von einer Verkaufsstelle oder von einem Vorlieferanten bzw. auch dem Produzenten.
V. Fall- und Steigklausel:
Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende allgemeine Preiserhöhungen bis 5% des Verkäufers trägt der Käufer, sofern nicht ausdrücklich Preisbindung vereinbart ist.
VI. Gewährleistung und Schadenersatz:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
VII. Schadenersatz, Hinweispflicht, Risikowarnung:
Schadenersatzpflichten des Verkäufers für Mängelfolgeschden bzw. für indirekte Schäden werden einvernehmlich ausgeschlossen. Darüberhinaus trifft uns eine Schadenersatzpflicht nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.
Weiters wird jede Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Käufers, falls dieser ein Unternehmer ist, einvernehmlich ausgeschlossen. Der Käufer ist im Fall der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Waren, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterverarbeitung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abnehmer, falls dieser Unternehmer ist, eine gleichlautende Freizeichnungsklausel gemäss neuem Produkthaftungsgesetz zu vereinbaren und auch diesen zu verpflichten, mit seinem allfälligen Abnehmer eine gleichlautende Vertragsbedingung festzulegen, andernfalls jegliche Haftung bzw. jeglicher Rückgriff auf uns bei Eintritt eines Schadensfalles nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen ist.
Auf das besondere Risiko der durch unsachgemüsse Lagerung bzw. Verwendung von kohlensäurehaltigen Produkten, wie Sekt, Mineralwasser, Champagner, mousierende Weine, sowie nicht gekühlte geöffnete gärende Frucht- bzw. Gemüsesäfte, etc. wird ausdrücklich hingewiesen.
Es besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn kohlensäurehältige Produkte teilentleert, gefroren und wiederaufgetaut, zu viel geschüttelt, oder übermässiger Hitze, wie etwa im Auto bei Sonneneinstrahlung, etc. ausgesetzt werden. Die dadurch entstehenden Drucke in einer Flasche überschreiten den üblicherweise vorherrschenden Druck bis um das Zehnfache des normalen Innendrucks!
Aus diesem Grunde übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für gefrorene, überhitzte, oder sonst unrichtig gelagerte, sowie übermässig geschüttelte Gebinde mit kohlesäurehaltigen Getränken, oder solchen, bei welchen durch Gärung derartige Drucke entstehen können.
Der Auftraggeber und Besteller verpflichtet sich, diesen Risiko- und Wahrnhinweis an weitere Kunden bzw. Endabnehmer zu überbinden, und diesbezglich die Getränkelieferantin vollkommen schad- und klaglos zu halten.
VIII. Zahlung:
Zahlungen sind 8 Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung ohne Skonto fällig.
Bei verspäteter Zahlung stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr zu. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist auch verpflichtet, anwaltliche Mahnspesen in voller Höhe zu ersetzen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegen über unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet darberhinaus auch auf jedwedes Zurückbehaltungsrecht.
Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).
IX. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers bei uns, gleichgültig welcher Art, unser Eigentum. Bei Warenübergabe ist dieser Vorbehalt an den Erwerber offen zulegen, und der Verkäufer zu verständigen, sowie die gegenständlichen Pflichten an den Erwerber zu überbinden. Wechsel und Scheck gelten erst nach Einlösung durch den Käufer, nicht bereits mit Eskont als Zahlung. Bei uns eingehende Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet. Zahlungswidmungen durch den Käufer sind unwirksam.
Mit Annahme unserer Produkte tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörigen Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
Der Käufer ist berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenber fristgerecht nachkommt; aussergewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungsbereignungen- oder abtretungen oder Verpfändungen sind nicht gestattet.
Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte an den Vorbehaltswaren oder an unseren Forderungen Rechte begründen oder geltendmachen wollen.
Wenn der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen übersteigt, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
X. Verpackung:
Sofern nichts anderes vereinbart wird, liefern wir in Einwegverpackungen; die nicht zurückgenommen werden.
Der Besteller bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, das Leergebinde ordnungsgemäss zu entsorgen, und entsprechend den einschlägigen Abfallbeseitigungsvorschriften auf seine eigenen Kosten zu entsorgen, jedenfalls aber diesbezglich die Lieferantin vollkommen schad- und klaglos zu halten.
XI. Zusätzliche Vereinbarungen:
Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben.
Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Alle Erklärungen können an jene Adresse des Käufers gesandt werden, welche dem Verkäufer zuletzt bekanntgegeben wurde. Promotion Gutscheine können pro Haushalt nur einmal eingelöst werde, zudem behält sich der Verkäufer vor alle Artikel nur in Haushaltsmengen abzugeben.
Stand: April 2020